Hochzeit, Karrieresprung oder das Eigenheim – verschiedene Ereignisse verändern unseren Lebensstandard und erfordern eine Anpassung des Einkommensschutzes. Gut, wenn dieser dann ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall ohne Einschränkung rückwirkend geleistet?
Wird der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt?
Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbs-/Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet?
Leistet der Versicherer die versicherte Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %?
Leistet der Versicherer, wenn der Leistungsfall infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?
Leistet der Versicherer bei altersbedingtem Kräfteverfall?
Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer ab einem bestimmten Lebensalter der versicherten Person auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf konkrete Verweisung?
Verzichtet der Versicherer bei der Erstprüfung auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis?
Verzichtet der Versicherer auf Einschränkungen bezüglich des Leistungsauslösers, der Leistungshöhe und auf sonstige unübliche Bedingungen?
Gibt es weitere Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen?
Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?
Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert?
Wird in den Bedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen hingewiesen?
Wird bei einem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
Verzichtet der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf Untersuchungen im Inland?
Versicherungen in Dachau
Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall ohne Einschränkung rückwirkend geleistet?
Wird der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt?
Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbs-/Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet?
Leistet der Versicherer die versicherte Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %?
Leistet der Versicherer, wenn der Leistungsfall infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?
Leistet der Versicherer bei altersbedingtem Kräfteverfall?
Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer ab einem bestimmten Lebensalter der versicherten Person auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf konkrete Verweisung?
Verzichtet der Versicherer bei der Erstprüfung auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis?
Verzichtet der Versicherer auf Einschränkungen bezüglich des Leistungsauslösers, der Leistungshöhe und auf sonstige unübliche Bedingungen?
Gibt es weitere Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen?
Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?
Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert?
Wird in den Bedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen hingewiesen?
Wird bei einem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
Verzichtet der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf Untersuchungen im Inland?
Worauf ist bei den Bedingungen der Anbieter zu achten ?
Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall ohne Einschränkung rückwirkend geleistet?
Wird der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt?
Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbs-/Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet?
Leistet der Versicherer die versicherte Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %?
Leistet der Versicherer, wenn der Leistungsfall infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?
Leistet der Versicherer bei altersbedingtem Kräfteverfall?
Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer ab einem bestimmten Lebensalter der versicherten Person auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf konkrete Verweisung?
Verzichtet der Versicherer bei der Erstprüfung auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis?
Verzichtet der Versicherer auf Einschränkungen bezüglich des Leistungsauslösers, der Leistungshöhe und auf sonstige unübliche Bedingungen?
Gibt es weitere Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen?
Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?
Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert?
Wird in den Bedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen hingewiesen?
Wird bei einem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
Verzichtet der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf Untersuchungen im Inland?